
Internationale Familienkonstellationen bringen besondere rechtliche Herausforderungen mit sich – sei es bei Eheschließungen mit Auslandsbezug, binationalen Scheidungen oder grenzüberschreitendem Unterhalt.
Ich berate und vertrete Sie kompetent in allen internationalen familienrechtlichen Fragen – mit Blick auf das deutsche Recht, das europäische Kollisionsrecht und internationale Abkommen wie das Haager Übereinkommen.
Als Anwältin mit Zulassung in Deutschland und New York verbinde ich rechtliche Präzision mit interkulturellem Verständnis.
Zudem berate ich Sie zu familienrechtlichen Fragen nach dem Recht des Bundesstaates New York insbesondere bei binationalen Ehen, Scheidungen, Eheverträgen oder Vermögensfragen mit Bezug zur Ostküste der USA.
Für familienrechtliche Anliegen in anderen US-Bundesstaaten arbeite ich eng mit einem erprobten Netzwerk amerikanischer Kolleg*innen zusammen, sodass Sie auch hier kompetent betreut sind.
